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| Private und betriebliche Altersvorsorge können seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden. Die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen. Die Vergünstigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen auch für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt. Alternativ gibt es hier (außer bei der Direktversicherung) die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen – also aus dem Bruttoentgelt – zu leisten. Wird eine Förderung in Anspruch genommen, sind die darauf beruhenden späteren Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig. Zur Zeit nutzen 4 Millionen Deutsche die Riester-Förderung, allein im 4. Quartal 2006 gab es 1 Million neue Riester-Verträge. . |